Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen mova Outdoor Training

Hiermit werden zwischen „mova Outdoor Training“ und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten gelten. Alle Dienstleistungen unterliegen vollständig diesen Bedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Bei Vertragsabschluss werden die AGB’s mit der Anmeldung zum Outdoor sowie zum Indoor Training anerkannt und sind somit rechtswirksam.

1. Leistungserbringung, Sporttauglichkeit

1.1 „mova Outdoor Training“ verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Outdoor sowie Indoor Trainingseinheiten in der Gruppe zu betreuen.

1.2 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Trainingsmodalitäten

2.1 Ein Outdoor Training hat eine Dauer von 60 Minuten. Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer*in können online unter www.mova-ol.de eingesehen werden. Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Das Training findet bei jedem Wetter statt. Der Kurs startet pünktlich, daher wird rechtzeitige Anwesenheit erwartet. Kommen Teilnehmende zu spät, liegt es im Ermessen des Trainers den Teilnehmer vom Training auszuschließen, da das Verletzungsrisiko erhöht wäre. Des Weiteren liegt es im Ermessen der Trainerin, einzelne Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Alkohol- und Drogeneinfluss, akuter Krankheitszustand, Medikamenteneinnahme) vom Training auszuschließen. „mova Outdoor Training“ weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Training keine Duschmöglichkeiten vorhanden sind, da das Training an öffentlichen Orten in der freien Natur stattfindet.

2.2 Sollte das Training aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Gewitter, Hagel, Sturm etc.) nicht wie geplant durchführbar sein, wird das Training abgesagt. Alle Informationen hierzu werden spätestens zwei Stunden vor dem jeweiligen Kurs in der Kursorganisations-App „Spond“ oder unserer Instagram Seite veröffentlicht.
Mit der Einwilligung der Teilnehmenden wird zur Spond-App eingeladen.

3. Probetraining

Die erstmalige Teilnahme an einem Outdoor Training erfolgt im Rahmen eines Probetrainings. Die Kunden melden sich verbindlich zu einer Trainingseinheit an. Dies kann, per E-Mail an: mona@mova-ol.de, Telefon 01738722994 oder über die Kursorganisations-App „Spond“ erfolgen. Beim Probetraining wird ein frühzeitiges Erscheinen von 15 Minuten vor Beginn des Trainings vorausgesetzt, um vertragliche und medizinische Angelegenheiten zu klären.

4. Trainingskarten, Preise

4.1 Die Kosten für die Karten ergeben sich wie folgt: Einzel Karte 12 €, 5-er Karte 70 €, 10- er Karte 100 €. Die Karten haben eine Gültigkeit von 12 Wochen. Eine Rückgabe der Karten ist nicht möglich.
Eine gekaufte Trainingskarte kann nur von einer Person genutzt werden. Die zeitgleiche Nutzung von einer Trainingskarte durch mehrere Personen ist nicht erlaubt.
Die Übertragung einer Trainingskarte auf einer anderen Person ist nur in Rücksprache mit „mova Outdoor Training“ möglich.
Eine Kündigung ist nicht nötig.

4.2 Zahlung einer Karte ist Bar, per PayPal (mona.quartler@web.de) oder per sofort auf das Konto des „mova Outdoor Training“ zu leisten.

5. Haftung

5.1 „mova Outdoor Training“ weist ausdrücklich darauf hin, dass ein festes, abschließbares Wertsachen Depot während der Trainingseinheit nicht vorhanden ist. Es besteht die Möglichkeit, kleine Gegenstände wie Schlüssel, Handys oder Portemonnaies im Rucksack des Trainers zu verstauen. „mova Outdoor Training“ und deren Trainer übernehmen für diesen Fall für den Verlust von Wertsachen keine Haftung.

5.2 „mova Outdoor Training“ haften bei nicht Erreichung des mit dem Vertrag unterzeichneten verfolgten sportlichen Ziels des Teilnehmers nicht.

5.3 „mova Outdoor Training“ haftet nicht für Verletzungen des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die der Teilnehmer selbstverschuldet.

6. Datenschutz

6.1 „mova Outdoor Training“ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

7. Salvatorische Klausel

7.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist der Firmensitz von „mova Outdoor Training“. Für Verbraucher gilt auch der Wohnsitzgerichtsstand.